FAQ
Wir haben hier die häufigsten Fragen unserer Kunden zusammen getragen und hoffen, euch damit einen guten Überblick verschaffen zu können:
1. Wie läuft das bei euch mit der Anmeldung zur Nachhilfe?
Zuerst vereinbaren wir einen Termin für eine kostenlose und unverbindliche Probestunde, damit Ihr Kind die Möglichkeit hat, die Lehrkraft, die Räumlichkeiten und den Unterricht kennen zu lernen und bei uns mal reinschauen kann. Stimmt die Chemie zwischen Ihrem Kind und der Lehrkraft nicht, vereinbaren wir einfach eine neue Probestunde bei einer anderen Lehrkraft (freie Kursplätze vorausgesetzt).
Sie als Eltern bekommen dann unsere Anmeldeunterlagen mit nach Hause. Dabei sind: der Vertrag über Nachhilfe bei uns, die dazugehörigen AGB’s, der Anmeldebogen und unsere Datenschutzbestimmungen. Sie schauen die Unterlagen ganz in Ruhe durch und kontaktieren uns bei Fragen einfach noch einmal.
Wir merken uns den Termin, zu dem Ihr Kind zur Probestunde bei uns war, eine Woche lang vor. Entscheiden Sie sich dann für eine Anmeldung, kommt Ihr Kind einfach zu dem gleichen Termin eine Woche nach der Probestunde wieder und bringt die ausgefüllte Anmeldung mit. Das ist dann die erste Nachhilfestunde.
2. Bekommen Geschwister einen Rabatt?
Ja. Für das zweite Kind bezahlen Sie einen reduzierten Monatsbeitrag.
3. Gibt es feste Termine?
Ja. Die Termine sprechen wir mit Ihnen ab und diese bleiben dann so bestehen. Sollte sich z. B. der Stundenplan des Schülers ändern oder der Termin passt aus anderen Gründen nicht mehr in Ihren Zeitplan oder den des Schülers, versuchen wir, einen anderen Termin auszumachen. In fast allen Fällen ist das ganz unkompliziert möglich.
4. Wie lange braucht mein Kind Nachhilfe?
Das ist individuell ganz verschieden. Wer sich auf Prüfungen vorbereiten will, wird sicherlich kürzer bei uns bleiben, als ein Schüler, der in einem oder mehreren Fächern Schwierigkeiten hat.
5. Findet die Nachhilfe in den Ferien statt?
Ja. Die Nachhilfe Oase ist nur in den Weihnachtsferien geschlossen.
6. Was ist, wenn mein Kind krank oder anderweitig verhindert ist und nicht zum Unterricht kommen kann?
Im Normalfall müssen alle Termine mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, damit die Stunde als „entschuldigt“ gilt und nachgeholt werden kann. Ansonsten gilt die entsprechende Stunde als „unentschuldigt“ und wird berechnet. Hierbei zählen nur folgende Gründe als entschuldigt: Nicht anders planbarer Arzttermin ggf. mit einem Attest vom Arzt, Krankheit und Schulveranstaltungen.
Ausnahmen von der 24-Stunden Regel sind ausschließlich kurzfristige und nicht im Voraus planbare Krankheiten wie z.B. ein plötzlicher Beinbruch oder ein anderer Unfall. In diesem Fall gilt die Stunde auch dann als entschuldigt, wenn sie nicht 24 Stunden vorher abgesagt wurde.
Zum Absagen rufen Sie uns an (Sie können außerhalb unserer Bürozeiten auch gerne auf unseren Anrufbeantworter sprechen) oder schreiben Sie uns per WhatsApp. Wenn Sie Ihr Kind abgemeldet haben und es wegen Krankheit, einem nicht anders planbaren Arzttermin oder einer Schulveranstaltung fehlt, dann kann diese Stunde nach Terminabsprache innerhalb von 2 Monaten als Zusatzstunde nachgeholt werden. Danach verfällt diese.
Bei Schülern, die über einen Gutschein für Lernförderung bei uns angemeldet sind, gelten ebenfalls Krankheit, ein nicht anders planbarer Arzttermin und Schulveranstaltungen als entschuldigte Stunden und können innerhalb der Laufzeit des Gutscheins nachgeholt werden. Unentschuldigte Stunden müssen wir Ihnen in Rechnung stellen. Nach einer zweiten unentschuldigten Fehlstunde sind wir berechtigt, Ihnen fristlos zu kündigen.
Bitte bedenken Sie, dass ein häufiges Fehlen zu einer Hemmung des Lernerfolges führt und Ihnen Kosten verursacht. Wägen Sie bitte ab, ob sich die Nachhilfe bei hohen Fehlzeiten wirklich noch lohnt oder ob eine Kündigung Ihrerseits sinnvoller wäre.
Auch unsere Lehrkräfte sind nur Menschen und werden mal krank. In diesem Fall springt entweder eine andere Lehrkraft ein und übernimmt den Kurs oder wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen, um den Kurs abzusagen. In diesem Fall kann die Stunde selbstverständlich nachgeholt werden.
7. Wie viele Schüler sind in einem Kurs?
Die Lehrkraft stellt den Kurs zu einer Kleingruppe zusammen. Hierbei kann die Anzahl der Schüler variieren. Jeder Schüler wird die Aufmerksamkeit und Betreuung erhalten, die er braucht.
8. Wie funktioniert das mit den Gutscheinen für Lernförderung?
Über das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung kann ein Gutschein für Lernförderung beantragt werden. Erhalten Sie Leistungen vom Landkreis, z. B. Wohngeld oder Bürgergeld, haben Sie die Möglichkeit, einen Gutschein zu beantragen. Den Antrag bekommen Sie direkt beim Landkreis oder als Download im Internet.
Den ersten Teil des Antrages füllen Sie selbst aus, den zweiten Teil füllt die Schule aus (Klassenlehrer / Klassenlehrerin). Ist alles ausgefüllt, geben Sie den Antrag beim Landkreis ab.
Den Gutschein mit X genehmigten Nachhilfestunden bekommen Sie vom Landkreis per Post und können ihn dann bei uns abgeben. Wir machen danach Termine für die Nachhilfestunden mit Ihnen aus.
Die Nachhilfestunden werden von uns direkt mit dem Landkreis abgerechnet.
9. Kann ich einen Schüler mit LRS oder Dyskalkulie bei euch anmelden?
Wir haben leider keine speziellen Ausbildungen für LRS oder Dyskalkulie. Dennoch können wir auch in diesen Fällen selbstverständlich ‚normale’ Nachhilfe geben.
10. Welche Fächer unterrichtet ihr?
Die Hauptfächer: Mathe (bis ca. Klasse 8/9), Deutsch, Englisch. Außerdem:
Politik
Sachkunde
Geschichte
Biologie (Bis ca. Klasse 7/8)
Spanisch Anfängerklassen
Alle Fächer für Grundschüler
11. Und welche Fächer unterrichtet ihr nicht?
Chemie ab höheren Klassen (je nach Thema)
Spanisch (nur Anfängerklasse) und andere Fremdsprachen außer Englisch.
Mathe ab der Klasse 9/10 (je nach Thema)
12. Was ist, wenn mein Kind in mehreren Fächern Nachhilfe braucht?
Dann kann es natürlich mehrmals pro Woche kommen und für jedes einzelne Fach Nachhilfe erhalten. Dies kann dann allerdings bei unterschiedlichen Lehrkräften sein. Wenn die Probleme nicht zu groß sind, können die Fächer auch abwechselnd unterrichtet werden.
13. Bietet ihr Einzelunterricht an?
Nein. Einzelunterricht ist in so gut wie allen Fällen nicht nötig und erfahrungsgemäß sogar kontraproduktiv. Auch in unseren Kleingruppen bekommt jeder Schüler die individuelle Aufmerksamkeit, die er braucht. Dadurch, dass die Schüler in der Gruppe merken, dass sie mit ihrem Problem nicht alleine sind, werden die Motivation und das Selbstvertrauen gestärkt und die Schüler finden schneller den Spaß am Lernen wieder.
14. Wer gibt die Nachhilfe?
Wir stellen ausschließlich pädagogisch und fachlich geeignete Nachhilfekräfte ein, um eine professionelle Nachhilfe zu gewährleisten.
15. Wie sind die Vertragslaufzeiten bei euch?
Wie haben keine festen Laufzeiten, allerdings eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende.
16. Können wir über Probleme und Lernfortschritte des Schülers mit euch sprechen?
Selbstverständlich! Kurze Infos können wir auch „zwischen Tür und Angel“ besprechen. Für längere Gespräche bitten wir darum, einen Termin mit uns zu vereinbaren. Da diese Zeit für uns auch Arbeitszeit ist, veranschlagen wir je nach Länge des Gespräches Gebühren wie folgt:
Gespräche bis zu 10 Minuten bieten wir kostenlos an.
Für jede angefangen ¼ Stunde darüber hinaus berechnen wir eine Gebühr von 12,50€. Diese Gebühren rechnen wir mit der nächsten Rechnung ab. Bei Kunden, die über einen Gutschein für Lernförderung bei uns angemeldet sind, erstellen wir zeitnah eine gesonderte Rechnung.
Die Gebühren gelten ebenso für Telefonate.
17. Was sollte ich sonst noch wissen?
Wir haben immer ein offenes Ohr für alle Probleme und versuchen, zusammen eine Lösung zu finden. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, Ihrem Kind bei seinen Problemen die bestmögliche Unterstützung zu geben.